Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand
Diese Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und Kiwief, nachfolgend auch Veranstalter genannt.

2. Teilnahmevoraussetzung
Teilnehmen kann jeder, der körperlich und geistig gesund ist und die in der Reisebeschreibung beschriebenen sportlichen Voraussetzungen erfüllt; darüber hinaus ist eine geeignete Ausrüstung mitzubringen. Auf allen Reisen empfiehlt Kiwief die empfohlene Sicherheitsausrüstung anzulegen.. Wir sind jederzeit berechtigt, Reiseteilnehmer ganz oder teilweise von der Reise auszuschließen, falls Teilnehmer die notwendigen Voraussetzungen an Gesundheit und Ausrüstung auf erkennbare Art und Weise nicht erfüllen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

3. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgt, bieten Sie den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Anmelder übernimmt auch die Verpflichtungen für alle mitangemeldeten Reiseteilnehmer, sofern er dies nicht gesondert ausschließt. Die Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen sind für alle Teilnehmer gültig. Nach Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung und Rechnung, hiermit wird die Anmeldung verbindlich.

4. Bezahlung
Mit Zugang unserer Anmeldebestätigung / Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 50€ innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Ohne die fristgemäße Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erfüllung der Reiseleistungen. In diesen Fällen wird eine Stornierungsgebühr gemäß Punkt7 fällig. Bei einer Anmeldung von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei einer Flugbuchung über uns oder einen unserer Vertragspartner wir der Flugpreis sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
Eine Zahlung aus dem Ausland erfolgt spesenfrei , d.h. alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Zahlungsmodalitäten bei Segelchater entnehmen sie den gesonderten Charterbedingungen.

5. Leistungen des Veranstalters
Kiwief verpflichtet sich, die beschrieben Leistungen laut Reisebeschreibung zu erfüllen.

6. Leistungs- und Preisänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluß Änderungen gegenüber dem geplanten Reiseverlauf, wie z.B. Fahrtrouten oder Übernachtungen vorzunehmen, sofern dies aus organisatorischen-, sicherheitstechnischen- oder witterungsbedingten Gründen notwendig ist und die Änderungen den wesentlichen Charakter der Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseteilnehmer wird über die notwendigen Änderungen unverzüglich informiert.
Bei Änderungen, die den wesentlichen Charakter der Reise erheblich beeinträchtigen sind Sie berechtigt, gebührenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder an einer gleichwertigen Reise teilzunehmen.
Flugplanänderungen und Änderungen des Transportmittels sind möglich, sofern sie aus technischen- oder organisatorischen Gründen notwendig und für den Teilnehmer zumutbar sind.
Wir behalten uns das Recht vor, Preiserhöhungen bis zum 28. Tag vor Reisebeginn durchzuführen, sofern die Gründe hierfür nicht beim Veranstalter liegen. Diese Gründe könnten z.B. eine Mehrwertsteuererhöhung, Wechselkursänderungen, neu eingeführte oder erhöhte Abgaben und Steuern oder nachträglich erhöhte Transportkosten, wie Treibstoffzuschläge sein.
Sollten die notwendigen Preiserhöhung 10% des Reisepreises übersteigen, sind Sie berechtigt innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung gebührenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge werden Ihnen in diesem Fall in voller Höhe erstattet.

7. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
Sie können jederzeit schriftlich von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, an dem die Kündigung beim Veranstalter eingeht.
Bei einem Rücktritt gelten folgende Stornierungsgebühren:
bis 43 Tage vor Reisebeginn 10 %,
ab 42 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 29 Tage vor Reisebeginn 40 %,
ab 21 Tage vor Reisebeginn 50 %,
ab 14 Tage vor Reisebeginn 80 %,
ab 7 Tage vor Reisebeginn 90 %,
Am Abreisetag 100 % des Reisepreises.
Bei Charter- oder Kojencharter gelten die Rücktrittsbedingungen des Chartervetrages.
Wenn wir Ihren Platz an eine von Ihnen genannte Person, die alle unter Punkt2 genannten Voraussetzungen erfüllt, weiterverkaufen können, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € an. Dieser Weiterverkauf ist nur bis zum 7. Tag vor Reisebeginn möglich.
Bei bereits erfolgter Flugbuchung erhöht sich die Stornierungsgebühr um die Kosten für die Stornierung des Fluges, die bei der Fluggesellschaft anfallen. Diese können bis zu 100% des Flugpreises betragen.

8. Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zur Abdeckung der unter Punkt 7. aufgeführten Kosten. Im Idealfall versichern Sie auch ihr Gepäck und ggf. ihre Ausrüstung gegen Schäden aus Punkt 13, Abs.5.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Wird die Mindestteilnehmerzahl lt. Reisebeschreibung nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn den Vertrag zu kündigen. Sie werden darüber frühestmöglich informiert und erhalten den bereits gezahlten Reisepreis erstattet.
Wenn ein Teilnehmer die Reise nachhaltig und trotz Ermahnung stört oder sich grob vertragswidrig verhält, kann der Veranstalter ihn von der Reise ausschließen. In diesem Fall beschränkt sich eine Erstattung des Reisepreises lediglich auf nicht angefallenen Aufwendungen des Veranstalters.

10. Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Krankheiten) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen.
Dies gilt auch, wenn die Reise wegen äußerer Umstände (extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzung eines Teilnehmers oder des Reiseleiters usw.) nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter eine Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen verlangen.
Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung gehen zu Ihren Lasten. Selbstverständlich erstatten wir den bezahlten Reisepreis zurück, wenn der Veranstalter seinerseits die Verträge mit seinen Leistungsträgern stornieren kann.

11. Gewährleistung
Sollten die Leistungen des Veranstalters einen Mangel aufweisen, so sind Sie verpflichtet diesen Mangel unverzüglich dem Reiseleiter mitzuteilen. Bei auftretenden Mängeln ist der Teilnehmer verpflichtet dahingehend mitzuwirken, dass der Schaden vermieden oder gering gehalten werden kann. Der Veranstalter verpflichtet sich in diesen Fällen für Abhilfe zu sogen, sofern eine Abhilfe möglich ist und die Maßnamen in einem verhältnismäßigen Aufwand stehen. Der Veranstalter ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten.
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen sind innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Diese Frist gilt auch bei bereits erfolgter Mängelanzeige während der Reise.

12. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet für die ordnungsgemäße Leistungserbringung gemäß Vereinbarung, für eine sorgfältige Reiseplanung und eine ordnungsgemäße Überwachung der Leistungsträger.

13. Haftungsbeschränkung
Einige unserer Angebote wie Radfahren gehören zu den Gefahrensportarten, verbunden mit einer körperlichen Belastung. Sie sollten im Zweifelsfalle einen Arzt beurteilen lassen, ob Ihr Gesundheitszustand die Belastungen dies zulässt.
Jeder Teilnehmer muss sich den Risiken bewusst sein, die auch durch eine sorgfältige Betreuung durch den Veranstalter nicht auszuschließen sind.
Wir haften nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der jeweiligen Straßen- und Verkehrsvorschriften oder durch Nichtbeachtung der Weisungen des Reiseleiters entstehen.
Auf allen Sportreisen beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden oder Unfälle haften wir nur, wenn sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns verursacht werden. Wir haften nicht für Schäden, die durch andere Teilnehmer oder Dritte verursacht werden.
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises begrenzt, sofern der Schaden nicht durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters herbeigeführt wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen oder begrenzt, wenn die Haftung durch den vertraglichen Leistungsträger ebenfalls ausgeschlossen oder begrenzt ist. Die Haftung beschränkt sich auf die jeweiligen orts- und landestypischen Vorschriften, die auf den Leistungsträger anzuwenden sind
Für Schäden oder Diebstahl an Fahrrad oder Gepäck während der Reise oder des Transports können wir keine Haftung übernehmen, siehe auch Punkt8.
Wir übernehmen keine Haftung für Leitungsmängel an Leistungen, die lediglich von uns vermittelt wurden, z.B. einem Verkehrsflug oder einem Mietrad.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Teilnehmer ist für das Mitführen der jeweils gültigen Dokumente und die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Durch Nichteinhaltung der Vorschriften entstandenen Schäden gehen zu Lasten des Teilnehmers, auch wenn sich die Bestimmungen nachträglich geändert haben sollten.
Teilnehmern aus anderen Nationen empfehlen wir, sich über die gültigen Vorschriften des jeweiligen Reiselandes im Zweifelsfalle Auskünfte über das zuständige Konsulat einzuholen.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

16. Bilder
Nach Reiseabschluss erhält der Teilnehmer eine Foto-CD als Erinnerung an die Reise. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verbreitung der Fotos und der evtl. Nutzung zu Werbezwecken durch den Veranstalter einverstanden, sofern er nicht ausdrücklich vor Reiseantritt widerspricht.

17. Gerichtsstand
Der Reiseteilnehmer kann Kiwief nur an dessen Sitz verklagen.

18. Veranstalter
Kiwief
Peter Friedichs
Schwogenstraße 54
41061 Mönchengladbach

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